Backzutatenhersteller befürchten teures Gas

Backzutatenhersteller befürchten teures Gas

Die Backzutatenhersteller schlagen Alarm: „Sollte es zur Inkraftsetzung des § 24 Energiesicherungsgesetz kommen, ist mit einer ganz erheblichen Mehrbelastung der Backzutatenhersteller, aber auch der backenden Betriebe, zu rechnen“, warnt Wilko Quante, Vorsitzender des Backzutatenverbandes, in einer Pressemitteilung. „Die ganze Backbranche ist energieintensiv. Einsparpotenziale sind weitgehend ausgeschöpft. Das Umstellen auf andere Brennstoffe wie etwa Heizöl, selbst wenn es im Einzelfall technisch umsetzbar ist, verspricht zudem keine Entlastung in preislicher Hinsicht.“

Hintergrund: Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Stufe 2, die sogenannte Alarmstufe, des nationalen Notfallplans Gas ausgerufen. Nach der Ausrufung der Alarmstufe kann nun die Bundesnetzagentur jederzeit eine „erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmenge nach Deutschland“ feststellen. Danach würde § 24 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) greifen, der es Gasversorgern erlaubt, die höheren Beschaffungskosten trotz bestehender Verträge an die Unternehmen weiterzugeben. Der Backzutatenverband befürchtet, dass dann Preise für Erdgas aufgerufen werden, die dem tagesaktuellen Spotmarktpreis für Gas nahekommen. Dieser beträgt ein Vielfaches der bisher zu entrichtenden Preise. Damit fehle jegliche Planungssicherheit für den Energiebezug.

In der Alarmstufe des Notfallplans Gas liegt das Heft des Handelns weiterhin bei den Energieversorgungsunternehmen. Sollte es zur Zündung der dritten Stufe kommen, würde die Bundesnetzagentur die Gasbezugsmengen hoheitlich zuteilen. Die Ausrufung dieser Stufe stünde nach derzeitiger Einschätzung des Backzutatenverbands spätestens dann im Raum, wenn sich (abhängig vom Wetter) gegen Ende des kommenden Winters ein Leerlaufen der Gasspeicheranlagen abzeichnen sollte.