Urteil zur Einweg-Verpackungssteuer

Urteil zur Einweg-Verpackungssteuer

Seit 2020 fordert die Deutsche Umwelt Hilfe (DUH) die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer, um mit der Initiative „Plastikfreie Städte“ die Müllflut einzudämmen. Wegen der Klage von Fastfoodanbieter McDonald‘s gegen die von der Stadt Tübingen umgesetzte Einweg-Verpackungssteuer bestand bislang eine rechtliche Unsicherheit. Die ist nun einer eindeutigen Entscheidung gewichen, meldet die DUH. Kommunale Einweg-Verpackungssteuern zur Müllvermeidung seien dementsprechend zulässig. Man fordere alle Städte und Kommunen auf, noch in diesem Jahr eine Einwegsteuern für Fastfood- und to-go-Speiseverpackungen einzuführen. Ziel ist die Vermeidung von Einweg-Plastikmüll, Klima- und Ressourcenschutz.

Erste Städte prüfen Einführung
Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage einer Franchise-Nehmerin des Fast-Food-Konzerns McDonald’s gegen die Stadt Tübingen ab. „Die Einschüchterungstaktik des Fast-Food-Riesen McDonald’s gegen mutige Kommunalpolitik ist nicht aufgegangen“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Das sei ein großer Erfolg. Erste Städte wie Mönchengladbach, Dortmund, Düsseldorf und Stolberg haben angekündigt, eine solche Steuer zu prüfen.

Finanzielle Anreize für Mehrweg schaffen
Bundesweite Regelungen wie die seit 1. Januar 2023 geltende Mehrwegangebotspflicht für die Gastronomie bringen bislang nicht den dringend benötigten Umschwung auf Mehrweg, weil sie lediglich ein Angebot, aber nicht die Nutzung und auch nicht die Incentivierung von Mehrwegverpackungen vorschreiben. Eine örtliche Verbrauchssteuer auf to-go-Verpackungen setzt hingegen direkte finanzielle Anreize bei der Gastronomie sowie bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern, Mehrwegalternativen ernsthaft zu bewerben und in der Breite zu nutzen.

Bundeseinheitliche Regelung nötig
„Um der Einweg-Müllkrise etwas entgegenzusetzen, müssen die Städte und Gemeinden mit anpacken. Deswegen ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ein Durchbruch. Doch es ist keine Dauerlösung, dass Kommunen über nationale Vorgaben hinausgehen müssen, weil diese zu schwach sind. Um die Müllflut überall einzudämmen, brauchen wir eine bundeseinheitliche Regelung zur Verteuerung von Einweg-Verpackungen für Getränke und Speisen. Wir fordern deshalb von Umweltministerin Steffi Lemke eine bundesweite Einweg-Abgabe auf to-go-Verpackungen von mindestens 20 Cent sowie ein Einweg-Verbot für den Vor-Ort-Verzehr nach dem Vorbild Frankreichs“, sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Hintergrund:
Die DUH hat seit September 2020 im Rahmen ihrer Initiative für „Plastikfreie Städte“ in insgesamt 303 Städten Anträge zur Vermeidung von Einweg-Plastikmüll und Förderung von Mehrweg gestellt. Sie fordert dabei neben einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen auch eine finanzielle Förderung von Mehrwegsystemen für to-go-Verpackungen, Verbote bestimmter Einweg-Produkte wie Einweg-Plastikflaschen und Einweg-Geschirr in der öffentlichen Beschaffung sowie ein Mehrweggebot für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund.