Seit 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch die psychische Belastung zu berücksichtigen. Eine Beschäftigtenbefragung dazu ist ein möglicher erster Schritt im Gesamtprozess der Gefährdungsbeurteilung.
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Auf explosionsgefährdete Bereiche trifft man in vielen, auch kleinen Backbetrieben. Speziell zugeschnitten auf kleine Betriebe ist der Leitfaden Explosionsschutzdokument für handwerkliche und kleine Backbetriebe, die Arbeitssicherheitsinformation 8.52. der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN).
Ein Kunde beschimpft das Verkaufspersonal. Eine Auseinandersetzung mit einem Zulieferer endet in einem Handgemenge. Solche Vorfälle können passieren und es ist gut, wenn Mitarbeiter im Vorfeld eine Weiterbildung bekommen.
Schwerpunktthema der aktuellen „Akzente“-Ausgabe der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) ist das Phänomen des sogenannten Präsentismus. Das Krankheitsbild beschreibt Menschen, die arbeiten, obwohl sie krank sind.
Der Vorstand der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat in seiner April-Sitzung beschlossen, den Beitrag für das Jahr 2022 sowie die Vorschüsse für das Jahr 2023 sowie die ersten Vorschussraten für das Jahr 2024 um rund drei Prozent zu senken.
Ein erster Schritt für einen sicheren Umgang mit Flüssiggas die kurze Unterweisung „Verwendung von Flüssiggas“ der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN).
Bei allergischen Erkrankungen der Atemwege oder Hauterkrankungen ist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) die richtige Ansprechpartnerin.
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) gibt Tipps, wie sich Unfällt mit Hubwagen wirksam verhindern lassen.
Die BGN gibt Tipps, wie das Arbeiten an alten Maschinen mit einfachen Handgriffen sicherer gestaltet werden kann, um Unfälle zu verhindern.
Die neue Arbeitssicherheits-Information „Dienstfahrten mit PKW oder Kleintransporter“ (ASi 7.20) beschäftigt sich mit den beiden wesentlichen Fahrzeugtypen, mit denen BGN-Versicherte unterwegs sind.