BGN-Präventionspreis – bis 31. Januar bewerben!

BGN-Präventionspreis – bis 31. Januar bewerben!


Seit 20 Jahren lobt die BGN jährlich den Präventionspreis gute Ideen von Auszubildenden, Beschäftigten sowie Unternehmerinnen und Unternehmern aus. Die besten Ideen werden auch in diesem Jahr wieder prämiert und mit bis zu 10.000 Euro bedacht. Bewerben können sich alle BGN-Mitgliedsbetriebe. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sind aufgerufen, sich zu bewerben. Ausgezeichnet werden sicherheitstechnische Verbesserungen an Maschinen und Geräten oder sichere
und gesundheitsgerechte Arbeitsverfahren, gelungene betriebliche Aktivitäten und Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit sowie zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, innovative und wirksame Organisations- und Motivationskonzepte.

Gute Ideen vielfach genutzt
Nicht zu unterschätzen dabei ist der Imagegewinn bei Mitarbeitern und Kunden.
Die Unternehmen können mit ihren Ideen zeigen, dass Sicherheit und Gesundheit
am Arbeitsplatz für sie wertvolle Güter sind. Die Ideen der Preisträger werden in BGN-Medien veröffentlicht und sind so einem breiten Publikum von Fachleuten und Mitbewerbern zugänglich.

Das hat sich bewährt: Neue Methoden der Vorbeugung und Ursachenuntersuchung haben so Einzug gehalten in Nahrungsmittelwirtschaft und Gastronomie. Besonders kreativ zeigen sich dabei immer wieder die Auszubildenden in den Mitgliedsbetrieben, deren Beiträge eigens für einen Azubi-Preis der BGN den Anstoß gegeben haben.

Beispiele prämierter Ideen, Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen finden Sie hier.

Foto: Screenshot back.intern./BGN/ 3Motion GmbH