BGN-Sicherheitstipp

BGN-Sicherheitstipp

Mitgänger-Flurförderzeuge oder MFFZ nennen Experten die Geräte. Als Hubwagen kennen sie die meisten, die elektrisch betriebene Version auch als „Ameise“. Bei Transportarbeiten sind sie jedenfalls eine große Hilfe. Aber ebenso groß scheint das Unfallrisiko. Personen werden angefahren, zwischen Deichsel und Hindernissen eingequetscht, nehmen Schaden durch kippende Förderzeuge oder herabfallende Lasten. Häufig verletzt an Beinen und Füßen ist die Person besonders gefährdet, die den Hubwagen steuert. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) gibt Tipps, wie sich das verhindern lässt.

Schlüsselwort lautet Unterweisung
Mitarbeiter müssen in die Arbeit mit den hilfreichen Arbeitsmitteln eingewiesen werden. Das Schlüsselwort dabei heißt „Unterweisung“. Die kann leicht anhand einer Betriebsanweisung durchgeführt werden, sinnvollerweise vor dem ersten Umgang mit dem Gerät und danach mindestens einmal jährlich.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) bietet so ein Dokument auf ihrer Internetseiten an.

Neuere Hubwagen-Modelle sind übrigens mit aktiven Fußschutzleisten ausgestattet, die das Gerät beim Auffahren auf ein Hindernis abbremsen – also etwa einen Fuß. Gut zu wissen: Ältere Geräte können damit nachgerüstet werden!

Foto: Adobe Stock