Mindestlohn bleibt unter 15 Euro

Mindestlohn bleibt unter 15 Euro

Die Mindestlohnkommission hat die neue Lohnuntergrenzen für 2026 und 2027 festgelegt. Demnach wird der Mindestlohn am 1. Januar 2026 von derzeit 12,82 Euro auf zunächst 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro (jeweils brutto je Zeitstunde) steigen. Damit blieb die Kommission unter den 15 Euro, die zuvor immer wieder im Gespräch waren. Die Kommission schrieb zur Begründung, man habe abgewogen, „welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden.“

NGG sieht besondere Bedeutung für das Bäckerhandwerk
„Wir konnten nach schwierigen Verhandlungen eine vertretbare Lösung finden”, urteilt Guido Zeitler von der Gewerkschaft NGG. “Für unsere Branchen, in denen insbesondere im Bäckerhandwerk und Gastgewerbe viele Menschen im Niedriglohnbereich arbeiten, ist das ein guter Schritt nach vorne.” Im Gastgewerbe arbeiten rund 1,1 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, im Bäckereihandwerk bundesweit 235.000 Menschen. Besonders hoch war laut Statistischem Bundesamt der Anteil von Beschäftigten mit Niedriglohn im Gastgewerbe (52 Prozent, 2024).

Die Mindestlohnkommission
Die von der Bundesregierung eingesetzte Mindestlohnkommission besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern: der Vorsitzenden der Kommission und je drei Vertretern der Gewerkschaften und der Arbeitgeber, sowie aus zwei nicht stimmberechtigten wissenschaftlichen Mitgliedern. Laut Mindestlohngesetz beschließt die zuständige Kommission alle zwei Jahre über die weitere Entwicklung des Mindestlohns.

Die Kommission hat bei ihrer Entscheidung im Rahmen einer Gesamtabwägung den Mindestschutz der Beschäftigten, die wirtschaftliche Entwicklung und den nachlaufenden Tarifindex des Statistischen Bundesamtes über die Tarifentwicklung sowie das 60 Prozent-Kriterium zu berücksichtigen. 60 Prozent vom Medianeinkommen bei Vollzeitbeschäftigten sind demnach Maßstab für einen armutsfesten Mindestlohn.

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