Zwischenruf vom ZV zu Minister Heil

Zwischenruf vom ZV zu Minister Heil

Die Wirtschaft und auch das Deutsche Bäckerhandwerk stehen derzeit aufgrund der Energie- und Rohstoffkrise stark unter Druck. Vor allem die Bürokratie ist für viele Betriebe zum Hemmschuh geworden, so der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks. Die Ampel-Koalition hab weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung versprochen, lasse aber ihren Worten keine Taten folgen. Chancen würden nicht erkannt und ergriffen. Aktuelles Beispiel sei, dass Arbeitsminister Hubertus Heil mit seinem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen (BT. Drs. 20/163) verhindere, dass Arbeitsverträge und andere wesentliche Vertragsbedingungen künftig digital statt in Papierform möglich sind.

„Der Gesetzentwurf schießt über das Ziel hinaus. Statt wie versprochen die Richtlinie 1:1 ins deutsche Recht umzusetzen, werden erneut durch die Hintertür die Vorgaben der EU-Richtlinie verschärft. So etwa bei den künftig vorgeschriebenen Angaben zu Ruhepausen oder der Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Es ist zudem nicht nachvollziehbar, warum der deutsche Gesetzentwurf die im Europarecht ausdrücklich eingeräumten Möglichkeit des digitalen Versands ignoriert. In Zeiten der Digitalisierung und Flexibilisierung der Arbeitswelt unglaublich“, kritisiert Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider. Die ausschließliche Vorgabe der Schriftform für Arbeitsverträge und andere wesentliche Vertragsbedingungen sei unnötige Bürokratie und sollte entfallen, fordert Schneider daher.


Stattdessen bringt der Gesetzentwurf neue, zusätzliche Bürokratie für die Betriebe mit sich: Erheblicher Anpassungsbedarf bei der Neuerstellung und Änderung von Arbeitsverträgen ist die Folge. Künftig müssten deutlich mehr Vertragsinhalte in Papierform niedergelegt werden. Das widerspricht dem Wunsch von Unternehmen und Beschäftigten, Arbeitsbeziehungen stärker zu digitalisieren. Für jeden Verstoß droht Arbeitgebern zukünftig sogar ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro, wenn diese nicht die wesentlichen Vertragsbedingungen in Papierform zur Verfügung stellen.


„In der aktuellen Situation benötigen insbesondere die klein- und mittelständischen Unternehmen dringend spürbare Entlastungen – beispielsweise indem die Digitalisierung des Arbeitsvertragsrechts ermöglicht und so den Anforderungen der modernen Arbeitswelt gerecht wird. Das Digitalisierungsverbot für Arbeitsverträge und andere wesentliche Vertragsbedingungen muss daher abgeschafft werden“, resümiert Schneider.

Foto: Adobestock