Polizistenmord: Ja, wer wars denn jetzt?

Polizistenmord: Ja, wer wars denn jetzt?

Unerwarteter Prozessauftakt gegen Bäcker Andreas S. (39), der vor rund fünf Monaten eine Polizistin und einen Polizisten auf einer Landstraße bei Kusel erschossen haben soll. Bislang gilt S. als der Haupttäter. Vor dem Landgericht Kaiserslautern beschuldigte er jetzt seinen Komplizen Florian V. (33), die tödlichen Schüsse abgegeben zu haben und sprach für sein Handeln von Notwehr. V. schüttelte im Gerichtsaal nur den Kopf, sein Verteidiger wies die Darstellung als unzutreffend und „vorhersehbar“ zurück.

Zum Beginn des Prozesses warf die Staatsanwaltschaft dem Hauptangeklagten, der in Untersuchungshaft sitzt, vor, zwei Polizeibeamte aus Habgier und um eine Straftat zu verdecken, getötet zu haben. Mit der Tötung der beiden Beamten habe S. unter anderem erreichen wollen, dass die von ihm und V. durchgeführte Jagdwilderei unentdeckt bleibt. Laut Staatsanwaltschaft soll Andreas S. den ersten Schuss „überraschend aus der Schrotflinte aus kurzer Entfernung auf den Kopf der Polizeibeamtin“ abgegeben haben. Die junge Frau stürzte bewusstlos auf die Straße, „sodass der 39-Jährige davon ausging, dass sie tot war. Den zweiten Schuss gab er ebenfalls aus der Schrotflinte aus größerer Entfernung auf den männlichen Polizeibeamten ab, den er am Gesäß traf.“

Doch Andreas S. ließ über seinen Verteidiger Leonard Kaiser eine andere Geschichte erzählen: Bei der Jagd hätten Florian V. und Andreas S. eine Pause gemacht. S. habe im Auto gesessen, dann sei ein Zivilfahrzeug mit den Polizisten vorgefahren. Der Hauptangeklagte habe seine Tür nicht öffnen können, weil das Auto der Polizisten zu nah an seinem Wagen stand. Als er im Handschuhfach nach seinen Papieren gesucht habe, habe er zwei Schüsse gehört. Eine Person sei vor dem Fahrzeug zu Boden gefallen und es sei mehrmals geschossen worden. Er habe dann in Richtung des Mündungsfeuer geschossen. Aus Notwehr. Erst dann habe er die toten Polizisten gesehen. Anschließend habe er sich stellen wollen, aber der Mitangeklagte habe nur gesagt, er wolle nicht ins Gefängnis. Daraufhin fuhren beide nach Hause, duschten, reinigten das Fahrzeug und wurden am Abend festgenommen.

Einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten zufolge gelten laut Deutscher Presse Agentur beide als schuldfähig. Andreas S. war den Behörden unter anderem wegen des Verdachts der Jagdwilderei aufgefallen. Sein 33-jähriger Mittäter soll wegen Betrugsdelikten polizeibekannt sein und ist jetzt wegen gewerbsmäßiger Jagdwilderei und der Vereitelung von Straftaten angeklagt, aber auf freiem Fuß.

Der Prozess soll am 27. Juni fortgesetzt werden. Insgesamt hat das Landgericht Kaiserslautern 14 Verhandlungstage bis September angesetzt.

Foto: Polizei RLP