Zentralverband kämpft gegen Infektionsschutzgesetz

Zentralverband kämpft gegen Infektionsschutzgesetz

Rücksicht nehmen ist in, blinder Aktionismus out: Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerk bezeichnet das geplante Infektionsschutzgesetz in einer Pressemitteilung als „realitätsfremd“, die geplante Testangebotspflicht für Mitarbeiter sei „purer Aktionismus“. Auf das Bäckerhandwerk kämen immer neue Belastungen zu, ohne sie gleichzeitig an anderer Stelle zu entlasten. Das gefährde die Betriebe.

„Das geplante Infektionsschutzgesetz, das dem Bund weitreichende Kompetenzen überträgt, ist realistätsfremd und lässt völlig außer Acht, wie das mittelständisch-geprägte Bäckerhandwerk strukturiert ist“, kritisiert Michael Wippler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks. Die geplante Begrenzung von einem Kunden je zwanzig Quadratmeter Verkaufsfläche würde zu einer Halbierung der Zahl der Kunden in den Verkaufsstellen führen, die gleichzeitig bedient werden können. Dies würde nicht nur zu unnötigen Warteschlangen und somit Menschenansammlungen vor den Geschäften, sondern auch zu weiteren Umsatz- und Ertragsverlusten für die Betriebe führen. Dies könnte Konsequenzen für den Fortbestand von Betrieben und Arbeitsplätzen haben, mahnt Wippler. 

Schneider setzt auf Eigenverantwortung der Betriebe
„Die Politik muss auf Eigenverantwortung der Betriebe setzen“, meint daher Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Bäckerhandwerks. Die Handwerksbäcker hätten in den vergangenen Monaten umfassende Hygienekonzepte erarbeitet und umgesetzt, die in der Praxis funktionieren. Denn kein Unternehmer wolle das eigene Personal oder die Kundschaft einem erhöhten Infektionsrisiko aussetzen. „Insgesamt scheint die Politik derzeit kopflos beim Versuch, die Pandemie einzudämmen“, stellt Schneider fest. 

Der Zentralverband hat sich deswegen noch in der Nacht von Samstag auf Sonntag mit Stellungnahmen an die Bundesregierung und die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen gewandt und gefordert, dafür Sorge zu tragen, dass mindestens die derzeitige 10-Quadratmeterregelung Gültigkeit behält. Der Zentralverband wird sich mit dieser Forderung kurzfristig nochmals an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages wenden. 

Pflicht zu Selbsttest nicht notwendig
Des Weiteren plant die Politik, eine bundesweite gesetzliche Testangebotspflicht für Beschäftigte einzuführen. Nach den derzeitigen Plänen sollen die Betriebe verpflichtet werden, ihren Mitarbeitern zweimal pro Woche entsprechende Tests anzubieten. Die Verpflichtung dazu soll Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden. Der Zentralverband des Bäckerhandwerks kritisiert auch dieses Vorhaben: „Schon jetzt bieten die meisten Betriebe ihren Mitarbeitern Selbsttests an. Eine Pflicht ist daher gar nicht notwendig. Die Einführung einer Testangebotspflicht widerspricht den Absprachen der Politik mit der Wirtschaft und ist purer Aktionismus der Politik“, ist sich Schneider sicher: „Den Betrieben wird hier eine Aufgabe übertragen, die eigentlich dem Staat obliegt – wir protestieren entschieden dagegen, den Betrieben immer weitere Belastungen aufzuerlegen, ohne dass sie gleichzeitig adäquat entlastet werden.“

Foto: Werbegemeinschaft des Deutschen Bäckerhandwerks