Neuer Name, gleiche Pflicht: digitale Bonpflicht

Neuer Name, gleiche Pflicht: digitale Bonpflicht


Die angekündigte Abschaffung der Bonpflicht bleibt aus. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks kritisiert den Kabinettsbeschluss zum zweiten Kassengesetz. Aus dem versprochenen Ende der Bonpflicht werde ab 2028 lediglich ein Wechsel vom Papierbon zum digitalen Pflichtbeleg. Für die Bäckereien bedeute das: Die Pflicht bleibe – nur der Bon wandert vom Papier ins Digitale. Auch ein digitaler Pflichtbon bleibe ein Pflichtbon, kritisiert der Zentralverband. „Beim Brötchenkauf muss weiterhin ein Beleg bereitgestellt werden, selbst wenn ihn niemand haben möchte. Das ist keine Abschaffung, sondern dieselbe Bürokratie unter anderem Namen“, kritisiert ZV-Präsident Roland Ermer den Kabinettsbeschluss. Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag ausdrücklich festgehalten: „Wir schaffen die Bonpflicht ab“. Ein Beleg sollte nur dann erstellt und bereitgestellt werden müssen, wenn der Kunde ihn ausdrücklich wünscht – digital oder auf Papier, nach Wahl des Betriebs. „Der nun vorgelegte Entwurf bricht mit dieser Zusage.“, so Ermer.

Elektronische Kassen und zertifizierte Sicherheitseinrichtungen
Das Bäckerhandwerk unterstütze wirksame Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und faire Wettbewerbsbedingungen. Die weit überwiegende Zahl der Handwerksbäckereien arbeite bereits mit elektronischen Kassen und zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen. Eine zusätzliche digitale Belegbereitstellungspflicht schaffe deshalb keinen erkennbaren Mehrwert, kann aber je nach Kassensystem erhebliche zusätzliche Kosten für Nachrüstung, Software, Lizenzen und Schulungen verursachen. Dies finanziell zu stemmen, ist für viele Betriebe schwer möglich. „Die Bonpflicht ist nicht abgeschafft. Sie ist lediglich digitalisiert worden. Das ist ein Unterschied in der Technik, aber nicht in der Bürokratie. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Übergangsregelungen verschieben das Problem zudem lediglich nach hinten, lösen es aber nicht“, sagt ZV-Hauptgeschäftsführer Friedemann Berg. „Gerade für kleine und mittlere Betriebe zählt jeder zusätzliche Aufwand.“ Besonderen Handlungsbedarf sieht der Zentralverband bei mobilen Verkaufswagen, Wochenmarktständen und Verkäufen auf Volksfesten. Für diese Verkaufsformen sind praxistaugliche Ausnahmen erforderlich. „Es reicht nicht, die Ausnahmen erst nach Verabschiedung des Gesetzes konkretisieren zu wollen. Die Betriebe müssen vor dem Inkrafttreten wissen, was für sie gilt. Gesetz und Ausnahmen gehören zusammen“, so Berg.

Der Zentralverband unterstreicht erneut seine Position und fordert die Korrektur des Kabinettsbeschlusses: „Die Bundesregierung hat den Betrieben die Abschaffung der Bonpflicht versprochen. Jetzt muss dieses Versprechen auch an der Ladentheke eingelöst werden. Unsere Bäckereien brauchen weniger Pflichten und mehr Zeit für ihr Handwerk“, sagt Ermer abschließend.
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