Risiko Sprinkleranlagen über Fettbackgeräten
Wird über einer angeschalteten Fritteuse oder einem mit heißem Fett gefüllten Wok die Sprinkleranlage ausgelöst, kann es zu schwerwiegenden Unfällen kommen. Eine Gefährdungsbeurteilung ist Aufgabe des Unternehmers, wie die BGN in ihrem Newsletter aufklärt. Es wird das Beispiel beschrieben, als aus einem Spielwarengeschäft ein Imbissbetrieb wird, eine bestehende Küche neu geplant und umgebaut wird. Plötzlich stehen da Fritteusen, wo vorher keine waren. Vergessen wird dabei in den meisten Fällen das Risiko, das von einer bereits vorher installierten Sprinkleranlage ausgehen kann. Ein Fehler, der schlimme Folgen haben kann.
Auch wenn die Sprinkleranlage zum gemieteten Objekt gehört und nicht ohne Weiteres verändert werden darf: Das Risiko, das von ihr ausgeht, ist immer vom Unternehmer zu betrachten und zu bewerten. Auf Basis dieser Gefährdungsbeurteilung muss er erforderliche Sicherheitsmaßnahmen umsetzen. Veränderungen an der Anlage, in welcher Form auch immer, sind mit dem Gebäudeeigentümer abzustimmen und dürfen nur durch eine VDS-zertifizierte Errichterfirma vorgenommen werden. Das eigenmächtige Anbringen von Blechen wie auf dem Foto sowie das Abdecken oder Abkleben der Sprinklerköpfe sind unzulässig.
Gefährdet sind durch derartige Veränderungen nicht nur die Brandschutzmaßnahmen, die für das Gebäude festgelegt wurden, sondern auch der Versicherungsschutz für das Gebäude und das Inventar, betont die BGN.
Hier lesen Sie den gesamten Beitrag der BGN.
Foto: Adobe Stock/ conceptwerkstatt