Handwerksbäcker fahren mautfrei
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hatte von der Politik eine Klarstellung des Handwerksbegriff in Bezug auf die Lkw-Maut gefordert. Nun hat das Bundesverkehrsministerium in einem Brief an den Zentralverband klargestellt, dass die Lkw der Handwerksbäcker unter die Handwerkerausnahme fallen. Demnach sind Fahrten von grundsätzlich mautbefreit, wenn Brot und andere Backwaren transportiert werden. Dabei kommt es nicht mehr darauf an, wie viele Verkaufsstellen sie betreiben und wie die Herstellungsprozesse organisiert sind.
Dies stellte das Bundesverkehrsministerium nun gegenüber dem Zentralverband klar. Die Klarstellung sorge für eine finanzielle und bürokratische Erleichterung für Handwerksbäckereien, so der Zentralverband. Seit Mitte des Jahres gilt die Mautpflicht auch für Lkw mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen. Zwar wurde im Gesetz eine Ausnahme für Handwerksbetriebe vorgesehen, wenn ihre Fahrzeuge handwerklich hergestellte Produkte transportieren. Diese war allerdings unpräzise und führte in der Praxis dazu, dass Toll Collect den Handwerksbegriff zu eng auslegte.
Handwerksbäcker mit zentraler Produktion und einem regionalen Filialnetz wurde teilweise aufgefordert, Mautgebühren zu zahlen. Dies hat in vielen Betrieben für Unsicherheit gesorgt, aber vor allem zu unnötiger Bürokratie und drastischen Mehrkosten geführt. „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass das Ministerium für Klarstellung gesorgt hat, denn handwerkliche Herstellung hat nichts mit Größe zu tun. Viele modern aufgestellte Handwerksbäcker betreiben heutzutage eine zentrale Produktion und ein regionales Filialnetz, um im Wettbewerb bestehen zu können. Es ist daher konsequent und folgerichtig, dass künftig alle in die Handwerksrolle eingetragenen Betriebe gleich behandelt werden“, so Roland Ermer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks.
Nähere Informationen zur praktischen Ausgestaltung der Mautregelung bekommen Handwerksbetriebe bei ihrem zuständigen Landesinnungsverband. Denn trotz nunmehr scheinbar klarer Handwerksregelung gibt es noch einiges zu beachten. So müssen auch von der Mautpflicht befreite Handwerksbetriebe des Bäckerhandwerks ihre Fahrzeuge über 3,5 t bei Toll Collect anmelden.
Foto: ZV