Die Sache mit den halben Broten

Die Sache mit den halben Broten

Auch in Sommerlochgeschichten stecken manchmal wissenswerte News: Wildschweine sind keine Löwen und wenn in der Bäckerei Brote halbiert werden, entstehen neue Lebensmittel, die theoretisch neu abgewogen werden müssen – ähnlich der Wurst beim Metzger. Das lässt sich aus der Nachricht aus Rheinland-Pfalz ziehen, die Ende Juli wie ein Lauffeuer durch die Medien ging. „Behördenirrsinn in Rheinland Pfalz! Amt bestraft Bäcker für Verkauf von halben Brot“, titelte die „Bild“-Zeitung. Nach verdeckten Kontrollen waren Bäckereien abgemahnt worden mit der Ankündigung von Bußgeldern, weil sie halbe Brote verkauften, die sie nicht abgewogen hatten. Das widerspreche den rechtlichen Vorgaben. Die Bäckereien hatten daraufhin den Verkauf halber Brote eingestellt, zum Ärger ihrer Kunden. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat inzwischen auf ihrer Webseite einen Faktencheck veröffentlich, der sachliche Indo zum Thema zusammenfasst.

Bürokratie versus Praxis
Das Land Rheinland-Pfalz und sein Landesamt für Mess- und Eichwesen hatte sich daraufhin mit dem Bäckerinnungsverband Südwest ausgetauscht, wie der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks auf Nachfrage mitteilte. Juristisch gesehen ist die Notwendigkeit des Abwiegens des halbierten Brotes richtig, aber für Bäckereien wenig praktikabel. Die wenigsten Betriebe und Filialen verfügen über eine geeichte Waage. Die Investitionen samt jährlicher Eichgebühren wären hoch und der Zeitaufwand fürs einzelne Abwiegen erheblich, ohne, dass dadruch mehr Geld eingenommen wird. Ein Verbot halbe Brote an die Kunden abzugeben, wäre eine Serviceeinschränkung und würde der Branche deutlich mehr schaden als nutzen.

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