Sanierung in Eigenverwaltung

Sanierung in Eigenverwaltung

Die Bäckerei Armster hat am 19. Juni 2023 beim zuständigen Amtsgericht Neuruppin einen Antrag auf Eröffnung eines Verfahrens zur Sanierung in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht Neuruppin hat dem entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Die Löhne und Gehälter der rund 140 Mitarbeiter sind für die nächsten drei Monate durch die Bundesagentur für Arbeit gesichert. Die Geschäftsleitung des Traditionsbetriebs, Matthias-Christian Armster, wird durch die restrukturierungserfahrenen und auf Sondersituationen spezialisierten Anwälte Vanja Alexander Kovacev und Rouven Quick als Generalbevollmächtigte sowie Rechtsanwalt Georg Schloenbach von BBL beraten. Zum vorläufigen Sachwalter bestellte das Gericht Aanwalt Christoph Schulte-Kaubrügger von der Kanzlei White & Case. Als Sanierungsexperte begleitet und überwacht er die Eigenverwaltung.

Gestiegene Energiekosten und Personalmangel
Die Bäckerei Armster sei vor allem durch die erheblichen gestiegenen Energiekosten sowie die massive Verteuerung der Rohstoffpreise in eine finanzielle Schieflage geraten. Auch der Personalmangel habe sich auf den Betrieb der 23 Filialen negativ ausgewirkt. „In der Eigenverwaltung liegt die Chance, unser traditionsreiches Unternehmen wieder zukunftsfähig aufzustellen und den aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen der Bäckereibranche in Deutschland souverän zu begegnen“, so Geschäftsinhaber Armster. Die Bäckereigeschäfte und die hauseigene Produktion in Kyritz würden uneingeschränkt fortgeführt.

Abschluss bis Ende des Jahres geplant
„In den kommenden Wochen werden wir die bereits begonnenen Gespräche mit allen von der Restrukturierung betroffenen Beteiligten fortsetzen und einen Sanierungsplan zur Neuaufstellung des Unternehmens erarbeiten“, erläutert Vanja Alexander Kovacev. Es sei beabsichtigt, das Eigenverwaltungsverfahren mit der Sanierung des Betriebs zum Jahresende erfolgreich abzuschließen.