Polizistenmörder verurteilt

Polizistenmörder verurteilt

Das Landgericht Kaiserslautern hat den Bäcker Andreas S. heute (30. November 2022) wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Bei dem Verbrechen auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz waren im Januar eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein 29 Jahre alter Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet worden.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 39-Jährige die zwei Polizeibeamten im Kreis Kusel erschoss, um die von ihm begangene Jagdwilderei zu verdecken. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist nahezu ausgeschlossen, dass Andreas S. nach 15 Jahren vorzeitig entlassen werden kann. Sein Mitangeklagter Florian V. wurde der Jagdwilderei schuldig gesprochen, bleibt aber straffrei, da er zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen hatte.

Die Anklage basierte weitgehend auf den Aussagen des 33-jährigen Florian V. Im Prozess belasteten sich die beiden Angeklagten gegenseitig. Der Hauptangeklagte hatte die Situation als Notwehr dargestellt. Im Prozess sagte er aus, die Polizeistreife habe die beiden Männer überrascht. „Plötzlich” habe sein damaliger Komplize mit einer Schrotflinte zuerst die Polizistin erschossen und dann den Polizisten angeschossen. Daraufhin habe der Polizist zu schießen begonnen, er selbst habe diesen daher seinerseits mit drei Schüssen aus einem Jagdgewehr in einer Art Notwehrsituation getötet.

Die von S. präsentierte Tatversion sah die Kammer nach einem Bericht der FAZ in mehrfacher Hinsicht widerlegt. So hatte S. angegeben, nicht realisiert zu haben, dass er in eine Polizeikontrolle geraten war. Der Vorsitzende Richter hielt in seiner Begründung dagegen, dass S. in diesem Fall keinen Grund gehabt hätte, seine Papiere auszuhändigen. Zudem belegten die Fotos, dass die Polizisten durch ihre Dienstkleidung und Ausrüstung im Licht ihrer Taschenlampen sowie der Scheinwerfer der Fahrzeuge klar zu erkennen waren.

Die Bluttat bei einer Fahrzeugkontrolle hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Foto: Polizei