Gas- und Strompreisbremse – das ist geplant

Gas- und Strompreisbremse – das ist geplant

Die Energiekosten im Blick: Trotz der gedeckelten Stromkosten lohnt sich das Energiesparen. Foto: Töpfer


Noch vor Weihnachten soll die Gas- und Strompreisbremse beschlossen werden. Heute (22. November 2022) ging ein entsprechender Gesetzentwurf zur Abstimmung an die Ressorts. Bis Ende der Woche sollen sie sich im sogenannten Umlaufverfahren äußern, der Bundestag soll sich dann in der kommenden Woche damit befassen. Läuft alles wie geplant, würde der Bundesrat am 16. Dezember grünes Licht geben. Das ist der aktuelle Stand des Gesetzentwurfs.

Die Gaspreisbremse
Für kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh im Jahr soll der Gaspreis von März 2023 bis April 2024 auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt werden. Dieser Preis gilt für 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für alle, die schon mehr zahlen gilt: Die monatlichen Abschläge sinken, und wer darüber hinaus noch Energie spart, kann mit der Jahresabrechnung Geld zurückbekommen.

Im März werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Damit sind kleine und mittlere Unternehmen für gesamte Jahr 2023 und bis ins Frühjahr 2024 hinein vor zu starken Preisanstiegen geschützt. Verbraucht man mehr als 80 Prozent des prognostizierten Verbrauches, zahlt man pro zusätzlicher Kilowattstunde Gas den neuen hohen Preis des Energieversorgers. Hat man weniger verbraucht, wird für jede Kilowattstunde Gaseinsparung zum neuen hohen Vertragspreis pro Kilowattstunde gespart, auch wenn man mehr als 20 Prozent eingespart hat. Der Einsparanreiz ist damit besonders hoch.

Die befristete Gaspreisbremse soll ab Januar 2023 auch der von den hohen Preisen betroffenen Industrie (Gasverbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh im Jahr) dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Der Preis für die Kilowattstunde wird für Industriekunden auf 7 Cent netto gedeckelt. Dieser Preis gilt für 70 Prozent ihres Gas-Verbrauchs, bezogen auf ihren Verbrauch im Jahr 2021. Bundesweit greift die industrielle Gaspreisbremse für etwa 25 000 Unternehmen

Die Strompreisbremse
Die Strompreisbremse soll ebenfalls vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 gelten. Im März werden auch hier rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet, um den Elektrizitätsversorgungsunternehmen ausreichend Zeit für die Implementierung der Strompreisbremse zu geben. Der Strompreis für kleine und mittlere Unternehmen (mit einem Stromverbrauch von bis zu 30 000 kWh pro Jahr) wird bei 40 ct/kWh brutto, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, begrenzt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.

Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30 000 kWh im Jahr erhalten 70 % ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 ct/kWh. Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an. Da nur für 70 % des Verbrauchs der Preis begrenzt wird, bleibt für Unternehmen ein starker Anreiz, Strom einzusparen. Denn für jede Kilowattstunde, die zusätzlich verbraucht wird, gilt der neue, hohe Marktpreis für Strom. Der bisherige Stromverbrauch entspricht entweder dem durch die Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch des Jahres 2021. Für neue Entnahmestellen gibt es eine Schätzregel.