Divers auch im Onlineshop

Divers auch im Onlineshop

Beim Bestellvorgang in Onlineshops besteht bei der Registrierung oft nur zwischen Herr und Frau wählen. Das ist eine Benachteiligung einer nichtbinären Geschlechtsidentität und verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht, bestätigte jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe, nachdem bereits das Landgericht Mannheim so entschieden hatte. Eine Person hatte einen Bekleidungshersteller verklagt, weil sie in dessen Onlineshop nicht die Rubrik „divers/keine Anrede“ gefunden hatte. Dem Anspruch auf Unterlassung und Schmerzensgeld gab das Gericht allerdings nicht statt. Der Bekleidungsladen hat inzwischen die Auswahlmöglichkeiten bei der Registrierung ergänzt.

Fazit: Wie in Stellenausschreibungen sollte das dritte Geschlecht in Onlineshops angeboten werden.