Das richtige Desinfektionsmittel finden

Das richtige Desinfektionsmittel finden

Desinfektionsmittel hängen derzeit an jeder Tür, in jedem Geschäft. Es gibt viele Hersteller, die unterschiedliche Mittel auf den Markt bringen. Wie man den Überblick behält, welches Produkt für den eigenen Betrieb das geeignete ist und worauf beim Einkauf geachtet werden sollte, darüber informiert der Präventionsexperte Gunar Gramlich von der BGN im Interview.

Es gibt inzwischen sehr viele Hersteller, die Desinfektionsmittel auf den Markt bringen. Wie behält man da den Überblick, was für die eigene Branche das geeignete Mittel ist?

Gunar Gramlich: Grundsätzlich muss unterschieden werden, welchen Einsatzzweck diese Mittel verfolgen. Sollen Flächen, Hände oder gar Wunden desinfiziert werden? Wunddesinfektionsmittel und Sterilmittel zur Verwendung bei Operationsbesteck müssen erhöhten Anforderungen entsprechen und haben eine gesonderte Zulassung und Registrierung gemäß dem Arzneimittelgesetz oder dem Medizinproduktegesetz. Hier besteht durchweg Klarheit darüber, welche Mittel wirken und zugelassen sind. Im Arbeitsschutz hat man dagegen tagtäglich Kontakt zu Hand- und Flächendesinfektionsmitteln. Die Auswahl ist immens, die Einkäufer sind auch meist keine Spezialisten auf diesem Gebiet.

Welche Regeln gelten für diese Desinfektionsmittel?

Gunar Gramlich: Flächendesinfektionsmittel, also Desinfektionsmittel, die nicht am Körper verwendet werden, unterliegen der Biozid-Verordnung. Sie müssen also gemeldet, erfasst und zugelassen werden. Ist das Mittel zulassungsfähig und verkehrsfähig, wird ihm eine Registriernummer zugewiesen. Diese ist über die „Datenbank der gemeldeten Biozidprodukte“ der Bundesstelle für Chemikalien (BfC) abrufbar. Erst dann darf es auf den Markt gebracht und eingesetzt werden.

Worauf sollten Einkäufer außerdem achten?

Gunar Gramlich: Auch Händedesinfektionsmittel zur Anwendung in Lebensmittelbetrieben unterliegen der Biozid-Verordnung und müssen in der gleichen Weise wie Flächendesinfektionsmittel zugelassen sein. Allerdings bestand hier wegen der Knappheit an Desinfektionsmitteln zu Beginn der Coronapandemie noch eine befristete Übergangsregelung zur vereinfachten, zulassungsfreien Bereitstellung für ethanolhaltige Produkte, die aber bereits im April 2021 abgelaufen ist. Bestände aus der vereinfachten Zulassung werden derzeit noch abverkauft.

Wie wählt man aus der Fülle an Desinfektionsmitteln genau das richtige für die Beschäftigten aus?

Gunar Gramlich: Zur Auswahl eines geeigneten Desinfektionsmittels kann es ratsam sein, im Vorfeld betriebsärztlichen Rat einzuholen. Ziel ist, die Anforderungen an die Desinfektion und die Auswirkungen auf die Beschäftigten abzugleichen und zu bewerten. Es ist außerdem sinnvoll, auf gelistete Desinfektionsmittel von anerkannten Stellen zurückzugreifen (siehe Infokasten oben rechts). Die Hersteller geben zu Wirkspektrum und bestimmungsgemäßem Gebrauch grundsätzliche Empfehlungen. Der Lebensmittelunternehmer muss dann die Verwendung in Rücksprache mit dem Hersteller nachschärfen beziehungsweise konkretisieren.

Gibt es sonstige Dinge, die beachtet werden müssen?

Gunar Gramlich: Für die Lagerung und Verwendung des Desinfektionsmittels gelten besondere Regeln zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten, die unbedingt beachtet werden müssen. So ist ein registriertes Flächendesinfektionsmittel nicht immer auch aus Sicht des Arbeitsschutzes bewertet worden und deshalb vollkommen unbedenklich. Je nach Inhalts- und Gefahrstoffen kann es zudem notwendig sein, persönliche Schutzausrüstung bei der Anwendung zu tragen. Details erfährt man in den Anwendungshinweisen des Herstellers. Immer gilt allerdings: Die Dosierung und Einwirkzeit sind für das Ergebnis entscheidend. Und erstaunlich, aber wahr: Auch Desinfektionsmittelspender können verkeimen, deshalb sollte man immer das Verfallsdatum des Mittels im Blick haben.

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