Tarifvertrag gilt für alle Azubis

Tarifvertrag gilt für alle Azubis

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Ausbildungstarifvertrag für das Bäckerhandwerk rückwirkend zum 1. März 2021 für allgemeinverbindlich erklärt. Damit gilt er fü+r alle Betriebe, die ausbilden. Das teilte der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks mit, der gemeinsam mit der Gewerkschaft NGG einen entsprechenden Antrag gestellt hatte.

Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich danach wie folgt:

Rückwirkend zum 1. März 2021 (monatlich brutto):
1. Ausbildungsjahr: 645 Euro
2. Ausbildungsjahr: 720 Euro
3. Ausbildungsjahr: 850 Euro

Ab 1. Februar 2022 (monatlich brutto):
1. Ausbildungsjahr: 680 Euro
2. Ausbildungsjahr: 755 Euro
3. Ausbildungsjahr: 885 Euro

Der neue Tarifvertrag kann erstmals zum 31. Januar 2023 gekündigt werden. In einer Protokollnotiz zum Tarifvertrag weisen die Tarifvertragsparteien die ausbildenden Betriebe auf die unstrittigen, gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten der Auszubildenden hin.

Foto: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks