Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Ausbildungstarifvertrag für das Bäckerhandwerk rückwirkend zum 1. März 2021 für allgemeinverbindlich erklärt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Ausbildungstarifvertrag für das Bäckerhandwerk rückwirkend zum 1. März 2021 für allgemeinverbindlich erklärt.