BGH sagt ja zu Sonntagsverkauf
Backwarenverkauf beim Bäcker: Wenn es ein gastronomisches Angebot gib, darf auch sonntags länger als drei Stunden verkauft werden. Foto: Fotolia Bäckereien dürfen an Sonn- und Feiertagen ihr gesamtes Backwarensortiment ohne zeitliche Beschränkung verkaufen, wenn sie in der Filiale Sitzgelegenheiten
Dieser Inhalt ist Abonnenten vorbehalten. Bitte loggen Sie sich ein oder registrierten Sie sich für ein Abonnement.