Bäckereien dürfen an Sonn- und Feiertagen ihr gesamtes Backwarensortiment ohne zeitliche Beschränkung verkaufen, wenn sie in der Filiale Sitzgelegenheiten vorhalten, urteilte der Bundesgerichtshof.
Bäckereien dürfen an Sonn- und Feiertagen ihr gesamtes Backwarensortiment ohne zeitliche Beschränkung verkaufen, wenn sie in der Filiale Sitzgelegenheiten vorhalten, urteilte der Bundesgerichtshof.