Neue Regierung schafft Bonpflicht ab

Neue Regierung schafft Bonpflicht ab

Am heutigen 9. April 2025 hat die neue Regierung aus CDU und SPD einen 144-seitigen Koalitionsvertrag vorgestellt. Darin wird ein nationales „Sofortprogramms für den Bürokratierückbau“ bis Ende 2025 angekündigt – insbesondere mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen – sowie eine „signifikante Reduzierung des Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwands“.

„Wir schaffen die Bonpflicht ab“, lautet ein für Bäckereien wichtiger Satz im Koalitionsvertrag. Für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro werde zum 1. Januar 2027 eine Registrierkassenpflicht eingeführt. Darüber hinaus soll das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeschafft und durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung ersetzt werden, „das die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzt“. Die Berichtspflicht nach dem LkSG werde unmittelbar abgeschafft und entfalle komplett. Die neue Regierung will die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent (rund 16 Milliarden Euro) reduzieren und den Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro senken.

Relevante Punkte für Bäckereien im Koalitionsvertrag von CDU und SPD

– Die Mehrwertsteuer auf Speisen wird ab 1. Januar 2027 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert
– Die Einführung einer Wochenarbeitszeit statt täglicher Begrenzung für bessere Planbarkeit soll die Flexibilität im Arbeitsmarkt erhöhen
– Steuerfreie Überstundenzuschläge als finanzielle Entlastung für Beschäftigte
– Stopp des nationalen Lieferkettengesetzes
– Ausweitung des Wahlrechts zwischen Körperschafts- und Einkommensteuer