Aus für Dubai-Schokolade


Aus für Dubai-Schokolade


Das Landgericht Köln hat Aldi Süd in einem Eilbeschluss untersagt, „Alyan Dubai Handmade Chocolate“ zu verkaufen, berichtet die „Lebensmittel Zeitung“. Die Richter sähen die Gefahr einer Verbrauchertäuschung. Aldi Süd darf die „Dubai-Schokolade“ der Marke Alyan nicht weiter verkaufen. Das habe das Landgericht Köln in einer einstweiligen Verfügung entscheiden, die dem Discounter nach LZ-Informationen Ende dieser Woche zugestellt wurde. Nach Auffassung des Gerichts verstoße die Bezeichnung „Dubai Handmade Chocolate“ auf dem Produkt gegen das Markenrecht (§ 127), da die Schokolade den fälschlichen Eindruck erweckt, in Dubai hergestellt worden zu sein und damit über die geografische Herkunft getäuscht werde. 
 
„Bereits die wörtliche Auslegung der Bezeichnung ‚Dubai Handmade Chocolate‘ legt dem Verbraucher nahe, dass es sich um Schokolade aus Dubai handelt. Diese englische Bezeichnung wird der Durchschnittsverbraucher übersetzen mit ‚handgemachte Dubai Schokolade'“, heißt es zur Begründung in dem Beschluss, der der Redaktion vorliegt (Az. 33 O 544/24). Hinzu komme, dass die Kunden erkennen, dass das Produkt nicht in Deutschland hergestellt ist, weil es auf der Vorderseite eine englische Bezeichnung trage („Dubai Handmade Chocolate“) und die weitere Beschreibung auf dem Produkt ebenfalls in englischer Sprache gehalten seien.
 
Auch der Sternchenhinweis neben dem Produktpreis, laut dem „einzelne Artikel aufgrund der aktuellen Situation in der internationalen Seefracht zeitweise nicht verfügbar oder später lieferbar sind“, deute auf ein Importprodukt hin. Ein erheblicher Teil der Verbraucher werde daher annehmen, dass das Produkt tatsächlich in Dubai hergestellt wird, so das Gericht.  

Hier lesen Sie den gesamten Beitrag zum Thema in der „Lebensmittel Zeitung“.

Foto: Screenshot back.intern./lebensmittelzeitung.net