Corona und Kurzarbeitergeld

Corona und Kurzarbeitergeld

Erst wurde die Tourismusmesse ITB abgesagt, dann die Leipziger Buchmesse und gestern die Internorga. Man halte sich an die Empfehlung des Krisenstabes der Bundesregierung auf Basis der Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts, um die Ausbreitung des Virus zu begrenzen.

Auch der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat seine Innungsbäckereien mit einem Merkblatt über alles Wichtige rund um Corona informiert. „Panik oder Hysterie waren noch nie gute Ratgeber und sind es auch diesmal nicht“, kommentiert Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider. Gleichwohl gelte auch dieses Mal: Prävention ist besser als Nachsorge. „Dies vorausgeschickt: Die gewissenhafte Einhaltung der in unserer Branche ohnehin geltenden Personal- und Händehygieneregeln hat jetzt eine besondere Priorität.“ Das gelte selbstverständlich auch für die Mitarbeiter von Fremdfirmen und Kunden. „Arbeitsrechtlich raten wir unseren Unternehmen dazu, einen Plan aufzustellen, der Maßnahmen für den Fall einer weiteren Ausbreitung des Virus und den damit verbundenen Arbeitsausfällen vorsieht.“

Konjunkturelles Kurzarbeitergeld

„Außerdem empfehlen wir unseren Betrieben, sich die Regelungen zum sogenannten konjunkturellen Kurzarbeitergeld (KUG) anzusehen und sich dazu gegebenenfalls von der örtlichen Arbeitsagentur beraten zu lassen.“ Eine Zahlung von KUG komme auch in Betracht, wenn ein Betrieb zwar offen bleibt, aber der Umsatz deutlich einbricht. „Über diese und weitere Aspekte haben wir unsere Mitglieder bereits informiert und werden dies weiter tun.“

Tipps und Infors der BGN

Die Berufsgenossenschaft Gaststätten und Nahrungsmittel (BGN) hat auf ihrer Webseite Fragen und Antworten zum Ansteckungsschutz, zur Hygiene sowie zum Virus zusammengestellt.

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