Neues im Steuersatzstreit
Die Dienstleistungskomponente macht den Unterschied: Das Finanzgericht Münster stellt rechtliche Lage klar. Foto: fotolia Muss der Verkauf von Backwaren und anderer Lebensmittel zum Direktverzehr in Bäckereien mit 19 Prozent versteuert werden oder mit den ermäßigten sieben Prozent? Diese Frage
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