Keine Brötchen

Keine Brötchen
Zwei Wasserwecken und ein Ofenkrusti? Aber nicht aus der Apotheke. Ob es nette Nachbarschaftshilfe war oder strategisches Kalkül dahinter steckte ist jetzt im Prinzip auch egal. Eine Apotheke darf keine Brötchen-Gutscheine an Kunden verteilen, die dort ein Rezept einlösen. Damit

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