Vanilleeis bringt Bäcker vor Gericht

Denn: Die beliebte Eissorte darf nur dann als "Vanilleeis" verkauft werden, wenn bei der Herstellung ausschließlich Vanilleschoten verwendet werden. Kommt Vanillin zum Einsatz, handelt es sich nur noch um "Eis mit Vanillegeschmack". Gegen die Geldstrafe von 1800 Euro hat der

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