BGN nutzt KI-Assistent

BGN nutzt KI-Assistent

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) erweitert den digitalen Service: Ein neuer KI‑Assistent unterstütze ab sofort Versicherte, Unternehmen sowie Fachkräfte aus Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei der gezielten Recherche auf den Webseiten bgn.de, bgn‑branchenwissen.de und bgn‑akzente.de. Damit reagiere man auf ein bekanntes Problem: Klassische Suchfunktionen liefern häufig zu viele oder unpassende Treffer. Der neue Assistent sorge für deutlich mehr Treffsicherheit und spart Zeit im Arbeitsalltag. Frei formulierte Fragen beantwortet die KI präzise und verständlich. Sie verweist direkt auf passende Quellen innerhalb der BGN‑Medien. Das System greift ausschließlich auf geprüfte BGN‑Informationen zu und fasst sie neutral zusammen. Eine Bewertung durch die KI findet allerdings nicht statt. Ein ganz Feature: Der KI‑Assistent kann in mehreren Sprachen genutzt werden – ein Mehrwert für die oftmals internationalen Belegschaften zahlreicher Branchen.
Der KI‑Assistent ist direkt über die BGN-Homepage bgn.de erreichbar.

BGN-Betriebsbetreuung
Die Betriebsbetreuung der BGN unterstütze die Unternehmen in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, meldet die Genossenschaft. Als Ingenieure, Handwerks-Meister und Techniker aus der Praxis kommend, sind die Mitarbeiter die ersten „Ansprech“-Personen für die Betriebe und der direkte und persönliche Draht zu ihrer Berufsgenossenschaft. Sie sind unterstützend und beratend in den Betrieben unterwegs, haben aber ebenso überwachende Aufgaben und hoheitliche Befugnisse. Die sind Teil ihres gesetzlichen Auftrages und Grundlage, ihrer Arbeit den manchmal notwendigen Nachdruck zu verleihen. Auf der Grundlage ihrer Kenntnisse über die Prozesse, Verfahren, Maschinen und Abläufe in den Unternehmen, beantworten sie Fragen zur gesetzlichen Unfallversicherung, zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Sie helfen vor Ort den Arbeitsschutz in den Betrieben zu implementieren und weiterzuentwickeln. Jeder Unternehmer kann sich mit seinen Anliegen direkt an den für ihn zuständigen BGN-Betriebsbetreuer wenden.

Foto: BGN