Gasversorgung: Bäckereien sind geschützte Kunden

Gasversorgung: Bäckereien sind geschützte Kunden

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, hat im Gespräch mit der „FAZ“ das Szenario beschrieben, das nach einem russischen Gaslieferstopp passieren würde. Das Ganze würde der sogenannten SoS-Verordnung der EU von 2017 folgen. Demnach werden geschützte Kunden vorrangig versorgt. „Dazu zählen private Verbraucher und Kleinstverbraucher, die bis zu 10.000 Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen“, so Müller. „Gewerbetreibende sind ebenfalls geschützt, wenn sie nicht mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr verbrauchen.“ Dazu zählen Bäckereien ebenso wie Supermärkte, landwirtschaftliche Betriebe, Schulen und Kindergärten.

„Geschützt sind auch Verbraucher wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Gefängnisse, Polizei, Feuerwehr, Bundeswehrkasernen und Fernwärmeanlagen, wenn sie an Haushaltskunden liefern“, so Müller weiter. All diese Einrichtungen dürften gemäß dem europäischen Recht erst nachrangig abgeschaltet werden. Dieser Schutz gelte nicht absolut, „denn natürlich müssen wir auch für die erst einmal genügend Gas haben. Aber die sind beim Runterfahren nicht im Fokus.“

Hier können Sie das gesamte Interview in der FAZ lesen.
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