Weniger Urlaub in Kurzarbeit

Weniger Urlaub in Kurzarbeit

Die anteilige Kürzung vom Jahresurlaub ist rechtmäßig, wenn Arbeitnehmer durch Kurzarbeit tageweise nicht zur Arbeit gehen. Das hat das Bundesarbeitsgericht Ende November entschieden. Arbeitnehmer, die Corona-bedingt in Kurzarbeit waren und dadurch einen tageweisen Arbeitsausfall hatten, müssen mit der anteiligen Kürzung ihres Jahresurlaubs rechnen. Damit fällte das Gericht in der Corona-Pandemie ein Grundsatzurteil in einer „Frage, die höchst umstritten ist“, wie der Vorsitzende Richter Heinrich Kiel gegenüber „tagensschau.de“ sagte. Der Richterspruch könnte in den kommenden Monaten Auswirkungen auf Zehntausende Arbeitnehmer in Deutschland haben. Denn angesichts der Wucht der vierten Corona-Welle hat das Bundesarbeitsministerium gerade den erleichterten Zugang zu Kurzarbeit bis zum 31. März 2022 verlängert.