Erst testen, dann arbeiten

Erst testen, dann arbeiten
Die Testpflicht für Unternehmen ist ab dieser Woche ausgeweitet: Ab sofort sind Arbeitgeber durch die ergänzte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verpflichtet, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens zwei Mal pro Woche Selbst- oder Schnelltests anzubieten. Das gilt

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