ZDH-Ratschlag zur TSE-Umstellung

ZDH-Ratschlag zur TSE-Umstellung
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) rät Betrieben, die ihre Kassen nicht bis zum 31. März 2021 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) aufrüsten konnten, schnellstmöglich gemeinsam mit ihrem Steuerberater einen Antrag auf Erleichterung nach § 148 Abgabenordnung zu stellen.

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