Urteil: Keine Sonderrechte für Geimpfte

Urteil: Keine Sonderrechte für Geimpfte
Ein Seniorenheim in Baden-Württemberg wollte seinen Gastronomiebetrieb wieder aufnehmen und für geimpfte Heimbewohner und geimpftes Personal öffnen. Nachdem das zuständige Landratsamt Lörrach die Bewilligung zu dieser Ausnahmeregelug im Rahmen der Corona-Verordnung verweigerte, nahm sich das Verwaltungsgericht Freiburg der Sache an.

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