BGN bietet Stundung

BGN bietet Stundung

„Die Corona-Pandemie bedroht viele Existenzen“, sagt Klaus Marsch, Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft Nahrungmittel und Gaststätten (BGN). „Wir werden deshalb schnell und so unbürokratisch wie möglich den Betroffenen helfen und sie entlasten.“ Man könne den betroffenen Unternehmen eine zinsfreie Beitragsstundung anbieten. „Zudem werden wir, sofern jemand mit Beiträgen bei uns im Rückstand ist, die Vollstreckung unserer Forderungen aussetzen.

Gestundet werden können Forderungen, die aus den Beitragsraten vom 15.03.2020 und 15.05.2020 entstehen. Die zinslose Stundung gilt sobald sie über das Service-Center der BGN formlos beantragt wurde:

per Telefon 0621 4456 – 1581 oder per E-Mail beitrag@bgn.de.

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