Probetag versichert

Probetag versichert
Wer zum Probearbeiten kommt, ist gesetzlich unfallversichert. Schnuppertage hingegen werden anders geregelt. Foto: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks   Ein Arbeitsuchender, der in einem Unternehmen einen Probearbeitstag verrichtet und sich dabei verletzt, ist gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und

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