Probetag versichert
Wer zum Probearbeiten kommt, ist gesetzlich unfallversichert. Schnuppertage hingegen werden anders geregelt. Foto: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks Ein Arbeitsuchender, der in einem Unternehmen einen Probearbeitstag verrichtet und sich dabei verletzt, ist gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und
Dieser Inhalt ist Abonnenten vorbehalten. Bitte loggen Sie sich ein oder registrierten Sie sich für ein Abonnement.