LMIV in Weinheim
Seit knapp zwei Jahren ist die Lebensmittelkennzeichnung durch die EU-Verordnung (Nr. 1169/2011, LMIV) geregelt. Ab Dezember 2016 wird die Nährwertdeklaration nach der LMIV verpflichtend. Für wen diese gelten wird, ist hingegen noch unklar. Ebenso, ob zukünftig alle Handwerksbäcker die „Big
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