Minister zeigt Verständnis

Der Wunsch sei verständlich und folgerichtig angesichts der Tatsache, dass diese Kontrollen eine originäre Aufgabe des Staates seien. Zur Informationspflicht gemäß Lebens- und Futtermittelgesetzbuch kündigte er eine Novellierung an, mit der die mutmaßliche Verfassungswidrigkeit der Altregelung behoben werden soll.

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