Umweltbundesamt

Abgabepflicht für Stollen zurückgenommen

Das Umweltbundesamt hat entschieden, dass Stollen ab einem Gewicht ab 500 Gramm doch nicht unter die Abgabepflicht laut Verpackungsverordnung fallen. Damit entfällt die Abgabepflicht für größere Verpackungen, wie etwa die Folien eines 750-Gramm-Christstollens.

Verpackungsabgabe bis zur Klärung ausgesetzt

Die umstrittene Abgabe auf die Verpackung von Weihnachtsstollen ist vorerst ausgesetzt. Wie Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter (SPD) mitteilt, habe das Bundesumweltministerium angekündigt, die Abgabepflicht bis zur Klärung von eingelegten Widersprüchen nicht zu vollziehen

Einweg-Aufpreis: 0,35 Cent pro Stollen

Die Aufregung in der Branche ist groß. Medien, Innungsverbände und Zentralverband haben sich bereits sehr kritisch zum Einweg-Aufpreis für Stollen geäußert. In einem Statement gegenüber back.intern. äußerte sich ein Sprecher des Umweltbundesamtes (UBA) zu erforderlichen Aufpreis.

Neue Studie zu To-go-Bechern

Die Deutsche Umwelthilfe fordert, das vor zwei Wochen beschlossene Verbot für Einweg-Kunststoffprodukte auf Einwegbecher und -essensboxen aus kunststoffbeschichteter Pappe auszuweiten.