50 Cent pro Box und 20 Cent für Besteck müssen Restaurants in Tübingen bezahlen, wenn ihre Verpackungen nicht wiederverwendet werden können. Das geht in Ordnung, hat nach dem Bundesverwaltungsgericht nun auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden.
Tübingen
Städte und Gemeinden dürfen zur Eindämmung der Müllflut eine eigene kommunale Steuer auf Einweg-to-go-Verpackungen erheben. Die Deutsche Umwelthilfe fordert, sie jetzt überall einzuführen.