Kompromiss bei EU-Entwaldungsverordnung

Kompromiss bei EU-Entwaldungsverordnung
Das Deutsche Bäckerhandwerk begrüßt die Entscheidung des Europaparlaments, den Anwendungsbeginn der Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein Jahr bis zum 30. Dezember 2026 zu verschieben und nachgelagerte Unternehmer von Meldepflichten zu entlasten. Ohne die Korrektur hätte ein Bäcker beispielsweise für eine Schokoladenpraline

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