November 2025

Abgabepflicht für Stollen zurückgenommen

Das Umweltbundesamt hat entschieden, dass Stollen ab einem Gewicht ab 500 Gramm doch nicht unter die Abgabepflicht laut Verpackungsverordnung fallen. Damit entfällt die Abgabepflicht für größere Verpackungen, wie etwa die Folien eines 750-Gramm-Christstollens.