Rausschmiss wegen Arbeitshose
Ein Mitarbeiter will die rote Arbeitsschutzhose, die sein Arbeitgeber vorschreibt, nicht tragen. Er erhält eine Kündigung. Konkret gehe es dabei um einen Arbeitnehmer eines Industriebetriebs, der fast zehn Jahren in einem Betrieb in der Produktion arbeitet. Zu seinen Aufgaben gehörten Arbeiten mit Kappsägen und Akkubohrern zum Zuschnitt der Montage von Profilen sowie knieende Arbeiten, vor allem bei der Montage. Der Arbeitgeber stellt den Mitarbeitenden für alle betrieblichen Tätigkeiten Arbeitskleidung zur Verfügung – gemäß der Kleiderordnung: rote Kleidung für Montage, Produktion und Logistik. Besagter Mitarbeiter erschien jedoch grundsätzlich in einer schwarzen Arbeitshose und verweigert auch nach zwei Abmahnungen das Tragen der roten Arbeitsschutzhose. Daraufhin erhält er eine fristgerechte Kündigung zu Ende Februar 2024 und verklagt daraufhin seinen Arbeitgeber.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf) hat nun entschieden und zwar zu Gunsten des Betriebs. Der Arbeitgeber sei berechtigt, die Farbe der Arbeitsschutzhose vorzuschreiben. Die Persönlichkeitsrechte des Arbeitsnehmers seien nur in der Sozialsphäre betroffen.
Viel wichtiger sei in dem Fall die Arbeitssicherheit. Rot als Signalfarbe dürfe angeordnet werden, da in dem Arbeitsbereich des Mitarbeitenden auch Gabelstapler fuhren. Die Farbe Rot erhöhe die Sicherheit der Mitarbeitenden. Die Kündigung des Arbeitsgebers sei folglich rechtens gewesen. (Urteil vom 21. Mai 2024, Az. 3 SLa 224/24). Eine Revision hat das Landesarbeitsgericht nicht zugelassen.
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