Eigenverwaltung bei Brinkhege

Eigenverwaltung bei  Brinkhege
Das Amtsgericht Osnabrück hat dem Antrag der Traditionsbäckerei Brinkhege GmbH & Co. KG auf Eröffnung eines vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens zugestimmt. Wie die gesamte Branche haben die Corona-Maßnahmen auch bei Brinkhege massive Umsatzeinbußen zur Folge und eine Refinanzierung unter insolvenzrechtlichem Schutz erforderlich

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