Aldi Süd wirbt wie inzwischen viele Händler gern mit durchgestrichenen UVP-Angaben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf findet diese Praxis irreführend.
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Obwohl in den vergangenen Monaten viele Händler ganz, teilweise oder zu Testzwecken auf den gedruckten Werbeprospekt verzichtet haben, bleibt er für viele Verbraucher das Medium der Wahl, wenn es um Angebote geht.
