Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Voraussetzungen für das Überbrückungsgeld III. Plus gelockert. Die Unterstützung kann demnach auch beantragt werden, wenn der Betrieb eigenmächtig wegen Unwirtschaftlichkeit geschlossen wird.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Voraussetzungen für das Überbrückungsgeld III. Plus gelockert. Die Unterstützung kann demnach auch beantragt werden, wenn der Betrieb eigenmächtig wegen Unwirtschaftlichkeit geschlossen wird.