Pauschbeträge für 2026

Pauschbeträge für 2026
Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschbeträge für Sachentnahmen für 2026 veröffentlicht. Sie gelten für Waren, die für den Privatgebrauch entnommen werden und als Betriebseinnahme erfasst werden müssen, damit sie den betrieblichen Gewinn nicht mindern. Damit nicht alle Warenentnahmen einzeln aufgezeichnet werden

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