Gegen Corona versichert?

Gegen Corona versichert?

Die SHB Allgemeine Versicherung VVaG weist darauf hin, dass der Versicherungsschutz für das Corona-Virus im Rahmen der SBS-Police und der SBSplus-Police (Multirisk-Versicherungsverträge) gewährt wird – nicht jedoch im Rahmen eines Einzelversicherungsvertrages „Betriebsschließung infolge Seuchengefahr“.

Abweichend von den vereinbarten Klauseln in Bezug auf das Infektionsschutzgesetz bestehe Versicherungsschutz infolge Betriebsschließung durch Seuchengefahr, verursacht durch das Corona Virus.

Es werde Versicherungsschutz gewährt, wenn der namentlich genannte Betrieb oder die Filiale aufgrund konkreter behördlicher Anordnung geschlossen werde. Im Übrigen würden die Versicherungsleistungen in bekanntem Umfang gelten, was „Betriebsschließung infolge Seuchengefahr“ anbetreffe.

Der Einschluss des Corona Virus in oben genannte Versicherungsprodukte gelte ab dem 28.02.2020. Die Voraussetzung sei: frei von bekannten oder gemeldeten Schäden per 28.02.2020.

Für alle weiteren und konkreten Fragen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Versicherungsvertreter.

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