Deklaration: ZV zufrieden

Deklaration: ZV zufrieden
Seit dem 13. Dezember 2016 gilt nun die neue Pflicht zur Angabe bestimmter Nährwerte nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Eine Vorschrift in Anhang V Nr. 19 legt fest, dass für handwerklich produzierende Bäckereien eine Ausnahmeregelung gilt. Der Zentralverband zeigt sich zufrieden.

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