Gericht stoppt Probelauf
Die Ergebnisse der Lebensmittelkontrolleure dürfen in der Probephase nicht an Verbraucherzentralen weitergegeben werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster, wie die „Westfälischen Nachrichten“ berichten. Damit stoppten die Richter den bereits seit drei Jahren laufenden Test für die landesweit geplante „Hygiene-Ampel“.
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